Objekt des Monats November – Amtsfahne des Schreineramtes
Nov 6th, 2008 | Kategorie: SondermeldungenBesonders schöne Objekte im Wiedenbrücker Schule Museum in der Abteilung Stadtgeschichte waren und sind die alten traditionellen Fahnen der Wiedenbrücker Ämter.
Bisher waren schon zwei davon, als Dauerleihgaben im alten Heimatmuseum zu sehen. Diese beiden werden im neuen Wiedenbrücker Schule Museum um ein weiteres Stück ergänzt. Die Amtsfahne des Schreineramtes wird als neues Ausstellungsobjekt gezeigt werden.
Auf schönem rotem Samt sind zwei Bilder zu sehen. Einmal der Heilige Josef mit dem Christuskind und zum anderen Maria auf der Mondsichel. Das die Amtsfahnen überhaupt noch vorhanden sind, liegt an der Pflege Jahrhunderte alter Traditionen durch die Wiedenbrücker Handwerkerschaft.
Die Ordnung des städtischen Handwerks wurde bis ins 19. Jh durch die Zunftverfassung bestimmt. Eine Zunft (in Westfalen auch Gilde oder Amt genannt) bezeichnet den Zusammenschluss von Meistern und Gesellen eines bestimmten Handwerks.
Die frühste schriftliche Erwähnung der Wiedenbrücker Gilden findet sich im Stadtbuch um 1480. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits „van den ghildemesteren der veir ampte” (von den Gildemeistern der vier Ämter”).Bis zum 19. Jahrhundert gab es in Wiedenbrück sieben Ämter:
1. das Krameramt,
2. das Bäckeramt,
3. das Drill- und Leintuchmacheramt,
4. das Schuhmacher-, Fleischer- und Lohgerberamt,
5. das Schneider-, Weißgerber-, Knopf- und Hutmacheramt,
6. das Schreiner- und Tischleramt,
7. das Schmiedeamt.
Bis 1598 bildeten die Kramer und Schneider unter dem Namen St. Johannes-Amt eine gemeinsame Zunft. Auch die Schreiner und Tischler organisierten sich bis 1614 mit den Schmieden im so genannten St. Peters-Amt. Die Trennung beider Ämter erfolgte laut Scheidebrief wegen der zu stark angewachsenen Mitgliederzahl. Bis ins 19. Jahrhundert hinein stand an der Spitze des Amtes der Gildemeister. Dieser vertrat das Amt nach innen und außen. Unterstützt wurde er vom Amtsknecht, der die Amtskasse verwaltete und u. a. die Einladungen zu den Pflichtveranstaltungen aussprach.
In Wiedenbrück wurden auch nach dem Niedergang des Zunftwesens die Traditionen weiter gepflegt. 1913 existierten bis auf das Leintuchmacheramt noch alle Ämter; bis heute haben das Schreineramt, das Krameramt, das Schmiedeamt und das Lederamt überdauert. Lange blieb auch das Schneideramt selbständig, bevor 1982 seine letzten beiden Mitglieder – rund 400 Jahre nach der einstigen Trennung – in das Krameramt aufgenommen wurden.


